Diese Frage stellt sich IT-Mitarbeitern in letzter Zeit immer wieder. Der §202C, StGB ist in Deutschland doch ein richtig heißes Eisen.
Kann ich Hacker-Tools einsetzen, um die eigene IT zu testen und Schwachstellen zu finden?
Darf ich mir diese Tools überhaupt herunterladen?
Mach ich mich bereits strafbar, wenn ich mich darüber informiere?
Die Bitkom versucht hier, Licht ins Dunkel zu bringen.
Unter http://www.bitkom.org/files/documents/Leitfaden_Hackertools_final.pdf
Dienstag, 3. Juni 2008
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