Dienstag, 10. August 2010

Wir haften – wer es noch nicht wissen sollte…

haftung

Die Urteile der deutschen Gerichte zeigen es immer wieder: der Anschlussinhaber ist verantwortlich für das, was über seinen Internetanschluss bezogen und angeboten wird.

Aus diesem Grund kann ich bei einem “Mehrbenutzeranschluss” oder auch einem Firmenanschluss immer wieder das Aufsetzen von vertraglichen Regelungen und einer technischen Kontroll- oder sogar Überwachungsmöglichkeit empfehlen.

Jetzt werden die Datenschützer sicher auf die Barrikaden gehen. Aber im Endeffekt bin ich als Inhaber für einen Internetanschluss verantwortlich, und das muss ich auch kontrollieren und die entsprechenden Verbindungen im Endeffekt auch nachweisen können.

Wem dies nicht passt, muss meinen Anschluss nicht verwenden.

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